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30.04.2021
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Das Schreiben von Mahnungen

Es muss stets daran erinnert werden, dass bestimmte rechtliche Phänomene durchaus spezifisch sein können; dies trifft bei juristischer Betrachtung insbesondere für die Verwendung des persönlichen Eigentums in juristischen Texten und teilweise auch in Dokumentationen zu. Gleichfalls ist in Bescheiden der Verwaltung das Passiv der Zustellung sehr häufig anzutreffen, da Gesetze und Vorschriften nicht immer von den zahlungsunwilligen Schuldnern beachtet werden können, fast immer aber als Ergebnisse von Überarbeitungen durch Anwaltsbüros.
Allerdings kann dies nicht dazu verleiten, einseitig Forderungserhöhungen an konventionellen und eigentlich bezahlbaren Rechnungen vorzunehmen; vielmehr muss es darauf ankommen, die offenen Rechnungen und die Übersendung derselben zunächst unbegründet zu bestreiten, und erst bei Rückfragen eine vollständige Forderungsaufstellung zu übersenden, die in ihrer Formulierung frei unbezahlten Rechnungen zu bleiben hat, da sie anderenfalls weder den Anforderungen des deutschen Rechtssystems noch der verwendeten deutschen Sprache generell gerecht werden können. Die Reflektion über das Verhalten des Schuldners bleibt daher eine gleichermaßen für Gläubiger und Lieferanten obligatorische Praxis bei der Vergabe von Aufträgen und Bestellungen zur Warenlieferung.
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Die juristische Sichtweise

Eine exemplarische Untersuchung verschiedener Entscheidungen deutscher Gerichte tendiert in ihrem Ergebnis relativ deutlich in Richtung einer Fokussierung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schuldner als zahlungsunwillige Käufer einerseits, und der Gläubiger als Verkäufer oder Lieferanten andererseits.
Wird diese Problematik des Forderungseinzugs schlicht nur unter dem Oberbegriff des Inkassos in Deutschland eingeordnet, dann kann die Blickweise des betrogenen Gläubigers eher folgendermaßen nachvollzogen werden: Die Möglichkeit der Einschaltung eines Anwalts oder eines Inkassounternehmens, der die Relevanz dieses Rechtsproblems zukommt, also dem Inkasso im allgemeinen, wie es in einer Fülle von rechtskräftigen Urteilen zum Schuldnerverzug unter dem Stichwort Deutsche Inkassofirma zum Ausdruck gekommen ist, kann in allen denkbaren rechtlichen und außergerichtlichen Schattierungen entfaltet werden. Dabei ist es von Nutzen, wenn der Blick auf die verschiedenen Auffassungen von Verzug oder Zinsen, Zahlungszusagen oder Versprechen gegenüber dem Inkassounternehmen in der anwaltlichen Praxis fast immer als Unwahrheit festgestellt werden muss.
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