30.04.2021
Das Schreiben von Mahnungen
Es muss stets daran erinnert werden, dass bestimmte rechtliche Phänomene durchaus spezifisch sein
können; dies trifft bei juristischer Betrachtung insbesondere für die Verwendung des persönlichen Eigentums
in juristischen Texten und teilweise auch in Dokumentationen zu. Gleichfalls ist in Bescheiden der Verwaltung
das Passiv der Zustellung sehr häufig anzutreffen, da Gesetze und Vorschriften nicht immer von den
zahlungsunwilligen Schuldnern
beachtet werden können, fast immer aber als Ergebnisse von Überarbeitungen durch
Anwaltsbüros.
Allerdings kann dies nicht dazu verleiten, einseitig Forderungserhöhungen an konventionellen und eigentlich
bezahlbaren Rechnungen vorzunehmen; vielmehr muss es darauf ankommen, die
offenen Rechnungen
und die Übersendung derselben zunächst unbegründet zu bestreiten, und erst bei Rückfragen eine vollständige
Forderungsaufstellung zu übersenden, die in ihrer Formulierung frei unbezahlten Rechnungen zu bleiben hat, da
sie anderenfalls weder den Anforderungen des deutschen Rechtssystems noch der verwendeten
deutschen Sprache
generell gerecht werden können. Die Reflektion über das Verhalten des Schuldners bleibt daher eine gleichermaßen
für
Gläubiger und Lieferanten
obligatorische Praxis bei der Vergabe von Aufträgen und Bestellungen zur Warenlieferung.
Die juristische Sichtweise
Eine exemplarische Untersuchung verschiedener
Entscheidungen deutscher Gerichte
tendiert in ihrem Ergebnis relativ deutlich in Richtung einer Fokussierung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse
der Schuldner als zahlungsunwillige Käufer einerseits, und der Gläubiger als Verkäufer oder Lieferanten
andererseits.
Wird diese Problematik des Forderungseinzugs schlicht nur unter dem Oberbegriff des
Inkassos in Deutschland
eingeordnet, dann kann die Blickweise des betrogenen Gläubigers eher folgendermaßen nachvollzogen werden:
Die Möglichkeit der Einschaltung eines Anwalts oder eines Inkassounternehmens, der die Relevanz dieses
Rechtsproblems zukommt, also dem Inkasso im allgemeinen, wie es in einer Fülle von rechtskräftigen Urteilen
zum Schuldnerverzug unter dem Stichwort
Deutsche Inkassofirma
zum Ausdruck gekommen ist, kann in allen denkbaren rechtlichen und außergerichtlichen Schattierungen entfaltet
werden. Dabei ist es von Nutzen, wenn der Blick auf die verschiedenen Auffassungen von Verzug oder Zinsen,
Zahlungszusagen oder Versprechen gegenüber dem
Inkassounternehmen
in der anwaltlichen Praxis fast immer als Unwahrheit festgestellt werden muss.